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Steuern & Abgaben
Steuern und Abgaben
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die aktuellen Steuern und Abgaben der Stadt Großalmerode
Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an. Die Grundsteuer wird für den im Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben.
Die Grundsteuer unterteilt sich in
- Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen / Grundstücke)
- Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke)
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzte Einheitswert. Aus dem Einheitswert berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag.
Die Grundsteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Für die Stadt Großalmerode gelten folgende Grundsteuerhebesätze:
Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen/Grundstücke) 560 Prozent
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) 560 Prozent
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Für die Stadt Großalmerode gilt folgender Gewerbesteuerhebesatz:
Gewerbesteuer 410 Prozent
Hundesteuer:
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
für den ersten Hund 72,00 Euro
für den zweiten Hund 120,00 Euro
für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 Euro
für einen gefährlichen Hund 600,00 Euro
Weitere Regelungen zur Steuerermäßigung und Steuerbefreiung finden Sie in unserer Hundesteuersatzung
Abwasser und Wasser:
Abwasser 5,10 Euro pro verbrauchten m³ Frischwasser
Wasser 2,60 Euro pro m³ Frischwasser (inkl. 7% MwSt.)
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