Jugendparlament

Jugendparlament Großalmerode



Bekanntmachung des Wahltags und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 4. Jugendparlament der Stadt Großalmerode am 28. September 2023

1.

 

Die Wahlen finden in der Zeit von 09:40 bis 11:45 Uhr in der Valentin-Traudt-Schule Großalmerode (Aula) und von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal – 1. OG, statt.


In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. September 2023 übersandt worden sind, sind die Wahlräume angegeben, in dem die Wahlberechtigten wählen können. 

2.

Die Wahlbenachrichtigung ist zur Wahl mitzubringen.


Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl ausgehändigt.

3.

Für die Wahl des Jugendparlaments werden weiße Stimmzettel verwendet.

 

Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen zu vergeben.

 

Der weiße Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer für jeden an der Wahl teilnehmenden Bewerber Namen und Alter. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

4.

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in der Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und einzeln so gefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

7.

Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 4. Jugendparlament der Stadt Großalmerode aufgefordert.


Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Wahlvorschläge müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Den Wahlvorschlag zur Kandidatur können erstmalig alle Jugendlichen im Alter von 12 bis einschließlich 20 Jahren einreichen, auch wenn sie in Großalmerode nicht wohnhaft sind.

Hinweis!

Bei minderjährigen Bewerbern ist es zwingend erforderlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Die Zahl der Mitglieder des Jugendparlaments beträgt in Großalmerode 9.

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am:

17. September 2023

schriftlich bei dem Wahlleiter der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, einzureichen.

8.

 

 

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden öffentlich bekanntgemacht. Außerdem findet am 20. September 2023 um 17 Uhr im Rathaussaal, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode eine öffentliche Kandidatenvorstellung statt.


Ort, Datum                                                        Der Gemeindewahlleiter

37247 Großalmerode, 03. Juli 2023              gez. Gude

 

 

Kontakt

   almeroederjugendparlament


Fakten

Gegründet 2018

Aktuell 3 Mitglieder

Vorstand: Vorsitzender, Stellvertreter und 1 Beisitzer

Eine Amtszeit beträgt zwei Jahre

Mitglied werden kann jeder aus Großalmerode + Stadtteilen im Alter von 12 – 20 Jahren

Aufgaben des Jugendparlaments z.B.:
- Sie hören den Jugendlichen zu
- Sie wollen deren Wünsche und Veränderungen in Großalmerode umsetzen

Erfolgreiche Zielumsetzung bisher z.B.:
- WLAN Hotspots im Stadtgebiet (Speckplatz, Panoramabad)


Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung

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