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Kulturdenkmäler
Dorfentwicklung Großalmerode
Mit Anerkennungsbescheid vom 31.08.2021 wurde die Stadt Großalmerode als Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Das Dorfentwicklungsprogramm umfasst alle Stadtteile einschließlich der Kernstadt.

Vor der Sanierung
Grundlage für die Förderung ist das sogenannte Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK), welches voraussichtlich bis zum Frühjahr 2023 fertig gestellt wird. Die Konzeptphase, in der sich die Kommune aktuell befindet, zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass EigentümerInnen von Einzelkulturdenkmälern bereits jetzt eine Förderung in Anspruch nehmen können. Für alle anderen privaten und öffentlichen Maßnahmen muss bis Frühjahr 2023 mit der Beantragung und Umsetzung gewartet werden, bis das IKEK fertig gestellt und offiziell abgenommen wurde.

Nach der Sanierung
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an: Werra-Meißner-Kreis,
Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung,
05651-302-56400 oder
Mail an dere@werra-meissner-kreis.de.
Für die Antragstellung ist die Erstberatung erforderlich
Kontaktdaten
Werra-Meißner-Kreis - Die Landrätin
Fachbereich 8 - Ländlicher Raum
Fachdienst 8.5 - Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Frau Elvira Valtink
Nordbahnhofsweg 1

