Wahlvorschlag

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Kommunalwahlen in Hessen am 15. März 2026

Die Hessische Landesregierung hat den 15. März 2026 als Termin für die allgemeinen Kommunalwahlen festgelegt.
In der Stadt Großalmerode werden die Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiräte der Kernstadt Groaßalmerode und der Stadtteile Epterode, Laudenbach, Rommerode, Trubenhausen, Uengsterode und Weißenbach neu gewählt.

Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Sie müssen den Bestimmungen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen.

Jeder Wahlvorschlag ist von einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson persönlich zu unterzeichnen. Parteien und Wählergruppen, die derzeit nicht in einer Vertretungskörperschaft vertreten sind, benötigen zusätzlich Unterstützungsunterschriften.

Für die Vorbereitung der Wahlvorschläge stellt die Stadt Großalmerode das Zusatzmodul „Parteienkomponente“ der Wahlsoftware „votemanager“ kostenlos zur Verfügung.
Mit diesem Modul können Parteien und Wählergruppen die Daten der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Vertrauenspersonen digital erfassen und die erforderlichen Formulare automatisch und unterschriftsreif erstellen.

Die Nutzung der Parteienkomponente wird ausdrücklich empfohlen.

Zur Registrierung:
👉 https://www.votemanager.de/parteienkomponente/

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, dem 05. Januar 2026 bis 18 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich im Original bei der Stadt Großalmerode, Wahlamt, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode einzureichen. Es wird empfohlen, für die Einreichung der Wahlvorschläge vorab einen Termin (Tel.: 05604/9335-17 o. 27 o. 24; E-Mail: wahlen@grossalmerode.de) zu vereinbaren.

Die Stadtverwaltung Großalmerode bleibt in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Das Wahlamt ist während dieser Zeit nicht regulär geöffnet. Für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist jedoch an den Tagen 27. Dezember 2025, 29. Dezember 2025, 30. Dezember 2025, 31. Dezember 2025 und 02. Januar 2026 jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 05604/9335-17 eingerichtet.

Mit dem Wahlvorschlag (Vordruck KW Nr. 6) sind einzureichen:

  • Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber (KW Nr. 9),
  • Bescheinigungen der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber (KW Nr. 10),
  • Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder
  • Vertreterinnen- und Vertreterversammlung nebst Versicherung an Eides statt (KW Nr. 11)

Falls erforderlich (siehe Punkt „3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge“):

  • Unterstützungsunterschriften mit der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (KW Nr. 7).

Die amtlichen Formblätter stehen zusätzlich unter www.wahlen.hessen.de  („Kommunalwahlen → Allgemeine Kommunalwahlen → Vordrucke für Wahlvorschlagsträger“) oder über das Wahlamt der Stadt Großalmerode zur Verfügung.

Kontaktdaten

Haben Sie Fragen? Dann hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt Großalmerode gerne weiter. 

Sie erreichen uns per E-Mail unter wahlen@grossalmerode.de oder über die unten stehenden Ansprechpartner.

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