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- 06_08_Straßensperrung wegen Hitzeschäden-1
- 21_08_Umbau Aufzug
- 28_08_Bauarbeiten in der Baumhofstraße
- 21_07_Kulturgemeinschaft Großalmerode e.V.
- 01_09_Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist ab sofort verboten
- 30_11_Sperrung der B 451
- 22_07_Projekt "Praxisjahr 16+"
- 27_07_Sommerhitze macht auch der Biotonne zu schaffen
- 14_08_Hessen fördert Integrationsarbeit im Werra-Meißner-Kreis
- 15_08_ ,,Entdecke deine Heimat! Auf spannender Reise zu Burgen, Wäldern und besonderen Orten‘‘, ein Malbuch über den Werra-Meißner-Kreis
- 31_08_Glasfaserausbau in Großalmerode
- 23_08_Stellenausschreibung: Assistenz des Bürgermeisters
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Fundsachen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Spezielle Hinweise für Stadt GroßalmerodeRechtsgrundlage

