- Rathaus | Politik
- Politik
- Rathaus
- Leistungen
- Öffentliche Räume
- Onlineportal
- Terminvergabe-online
- Familie, Kind & Ehe
- Schule, Ausbildung & Studium
- Arbeit & Rente
- Bauen & Wohnen
- Engagement, Beteiligung & Wahlen
- Kultur & Freizeit
- Umwelt, Natur, Tiere & Abfall
- Pass- & Meldewesen, Ein- & Auswanderung
- Verkehr & Mobilität
- Gesundheit, Geburt & Tod
- Sicherheit, Recht & Ordnung
- Unternehmen, Wirtschaft & Gewerbe
- Leben | Wohnen | Bauen
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Veranstaltungskalender
- 29_06_Wer ist der Besitzer?
- 15_06_Ehrentag am 23.05.2026
- 15_07_Abgelaufene und verunkrautete Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Großalmerode
- 21_08_Umbau Aufzug
- 12_06_Verwaltungsschließung
- 03_07_"Danke" an die unterstützenden Vereine beim Heimatfest 2025
- 17_07_Müllabfuhr in Großalmerode
- 03_07_Baurbeiten auf der B451
- 03_07_Straßensperrung wegen Hitzeschäden
- Leben
- Bauen
- Wasserversorgung
- Unternehmen
- Aktuelles
- Freizeit | Tourismus
Bauleitplanung
Leistungsbeschreibung
Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Karsten SchmidtLeitung FD 4 - Stadtentwickl., Liegenschafts- u. Immobilienmanagement, Friedhöfe

