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- 06_08_Straßensperrung wegen Hitzeschäden-1
- 21_08_Umbau Aufzug
- 28_08_Bauarbeiten in der Baumhofstraße
- 21_07_Kulturgemeinschaft Großalmerode e.V.
- 01_09_Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist ab sofort verboten
- 30_11_Sperrung der B 451
- 22_07_Projekt "Praxisjahr 16+"
- 27_07_Sommerhitze macht auch der Biotonne zu schaffen
- 14_08_Hessen fördert Integrationsarbeit im Werra-Meißner-Kreis
- 15_08_ ,,Entdecke deine Heimat! Auf spannender Reise zu Burgen, Wäldern und besonderen Orten‘‘, ein Malbuch über den Werra-Meißner-Kreis
- 31_08_Glasfaserausbau in Großalmerode
- 23_08_Stellenausschreibung: Assistenz des Bürgermeisters
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Reisepass: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

