- Rathaus | Politik
- Politik
- Rathaus
- Leistungen
- Öffentliche Räume
- Onlineportal
- Terminvergabe-online
- Familie, Kind & Ehe
- Schule, Ausbildung & Studium
- Arbeit & Rente
- Bauen & Wohnen
- Engagement, Beteiligung & Wahlen
- Kultur & Freizeit
- Umwelt, Natur, Tiere & Abfall
- Pass- & Meldewesen, Ein- & Auswanderung
- Verkehr & Mobilität
- Gesundheit, Geburt & Tod
- Sicherheit, Recht & Ordnung
- Unternehmen, Wirtschaft & Gewerbe
- Leben | Wohnen | Bauen
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Veranstaltungskalender
- KOMPASS Leon Hilfe-Insel
- Stadtentwicklung
- Bürgerpreis der Stadt Großalmerode
- Kindertagespflegeperson (m/w/d)
- „Wellnesstag für pflegende Angehörige“ – eine Auszeit für Körper und Seele
- Neugewähltes Jugendparlament in Großalmerode
- Straßensperrung zwischen Trubenhausen und Weißenbach
- 1011_Baum- und Strauchschnitt
- 2810_Projektaufruf kleine Kulturprojekte
- 2111_Neubesetzung des Ortsgerichtes
- Leben
- Bauen
- Wasserversorgung
- Unternehmen
- Aktuelles
- Freizeit | Tourismus
- Heimatfest
Neubesetzung des Ortsgerichtes
Zusammensetzung des Ortsgerichts Großalmerode
Das Ortsgericht Großalmerode besteht derzeit aus dem Vorsteher, 2 Ortsgerichts-schöffen und 2 Ortsgerichtsschöffinen. Aufgrund der Rücktritterklärungen endet die Amtszeit des Vorstehers und von 2 Ortsgerichtsschöffen und 1 Ortsgerichtsschöffin. Das Ehrenamt ist zeitnah neu zu besetzen.
Verfahren für die Berufung:
Für die Berufung und Entlassung der Ortsgerichtsmitglieder ist der Direktor des Amtsgerichts Eschwege zuständig. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Stadt, nach einer Wahl in der Stadtverordnetenversammlung, bei der mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder dem Wahlvorschlag zustimmen müssen.
Die Amtszeit dauert in der Regel 10 Jahre. Sie kann verkürzt werden, wenn das Mitglied das 65. Lebensjahr überschritten hat.
Auch die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien sind vorschlagsberechtigt und können für ihre Kandidaten Bewerbungen in vereinfachter Listenform einreichen.
Ob die vorgeschlagenen Personen anschließend mit entsprechendem Ehrenamt betraut werden, entscheidet nicht die Stadt, sondern liegt in der Hand der Gerichtsbarkeit.
Aufgaben des Ortsgerichts
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften,
- Aufnahme von Sterbefallanzeigen,
- Allgemein Unterstützung der Gerichte,
- Sicherung von Nachlässen,
- Wertschätzung von Grundstücken
Für die Aufgabenerfüllung erhalten die Ortsgerichte Gebühren, die auf die Mitglieder (bei Schätzungen) und die Vorsteherin oder den Vorsteher verteilt werden. Die Sachkosten des Ortsgerichts hat die Stadt zu tragen.
Gesetzliches Anforderungsprofil
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, unbescholten sind, Lebenserfahrung haben, die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und den Wohnsitz im Ortgerichtsbezirk haben. Das Gesetz besagt auch, das eine Vertrautheit mit Grundstücksschätzungen gegeben sein soll.
Ausgeschlossen von der Übertragung von Ortsgerichtsfunktionen sind Rechtsanwälte, Notare und andere Personen die geschäftsmäßig Rechtsangelegenheiten besorgen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen hinaus über folgende Eigenschaften verfügen:
- Kaufmännische bzw. bürotechnische Grundfertigkeiten
- Bürger- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
- Einfühlungsvermögen
- Ehrenamtliches Engagement
Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einem tabellarischen Lebenslauf mit Angaben zu Ihren bisherigen und aktuellen geschäftlichen bzw. beruflichen Tätigkeiten bis 21. November 2025 an den Bürgermeister der Stadt Großalmerode, - Hauptamt -, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode oder per E-Mail an: Patrick.Hoehre@grossalmerode.de.
Bei telefonischen Rückfragen erreichen Sie uns unter 05604/9335-22 (Herr Höhre).
Großalmerode, den 29. Oktober 2025
Der Magistrat
gez.
Thomsen
Bürgermeister


