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Verleihung des Sozialpreises im Jahr 2025
Der Sozialpreis 2025 würdigt außergewöhnliches soziales Engagement und soll zum Thema „Prävention von Armut und sozialer Ausgrenzung“ an Einzelpersonen, Teams, Organisationen wie Vereine oder Verbände verliehen werden, die im sozialen Bereich ein besonderes Engagement bewiesen und beispielhafte Leistungen im Werra-Meißner-Kreis erbracht und damit das Gemeinwohl gefördert haben.
„Soziale Ungleichheiten und Armut stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen“, so Landrätin Nicole Rathgeber. „Ehrenamtliches Engagement, was dazu beiträgt, Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken, möchten wir mit dem Sozialpreis 2025 besonders wertschätzen“.
Nach Änderung der Richtlinie erfolgt die Aufteilung des Preisgeldes auf drei Preisträger (1., 2. und 3. Platz). Somit wird vorbildhaftes Engagement hervorgehoben und mit einem jeweiligen Preisgeld gewürdigt. Darüber hinaus können Anerkennungspreise vergeben werden, auch wenn keine Platzierung erreicht wird. Eine Fachjury bewertet hierbei die eingereichten Projekte. Die Entscheidung zur Preisverleihung erfolgt im Kreisausschuss.
Vorschläge für die Preisverleihung können von Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen sowie dem Kreisausschuss selbst gemacht werden. Ausgeschlossen hiervon sind hauptamtliche Mandatstragende. Einzelpersonen, Vereine oder Verbände dürfen sich nicht selbst als Preisträger vorschlagen. Eine wiederholte Auseichnung ist hierbei frühestens nach Ablauf von drei Jahren möglich.
Einsendeschluss ist der 26. September 2025.
Das Formular für die begründeten Vorschläge kann abgefragt bzw. eingereicht werden bei:
Werra-Meißner-Kreis
Fachbereich Jugend und Familie
Fachdienst Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung und Aufsicht
Frau Kerstin Lorbach
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Tel.: 05651/302-4431, E-Mail: Kerstin.Lorbach@werra-meissner-kreis.de
Die Verleihung des Sozialpreises 2025 wird am 02. Dezember 2025 stattfinden.


