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Geflügelpestverdacht bei einem Wildvogel
Im Werra-Meißner-Kreis hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der hochansteckenden Aviären In-
fluenza, der Geflügelpest oder auch Vogelgrippe, bestätigt. Im Hessischen Landeslabor in Gießen wurde
am 23. Oktober 2025 ein Wildvogel aus dem Wera-Meißner-Kreis mit positiven Ergebnis auf die aviäre
Influenza (H5) (Geflügelpest, die sogenannte Vogelgrippe) getestet.
Zum Schutz gegen die Geflügelpest erlässt der Werra-Meissner-Kreis mit Wirkung zum 25. Oktober 2025
und bis auf Widerruf eine Allgemeinverfügung. Diese ordnet die Aufstallung von Geflügel sowie das Ver-
bot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel im
Kreisgebiet an.
Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung bleiben, die gegen das Eindrin-
gen von Wildvögeln gesichert ist. So soll der Übergriff der Vogelgrippe auf Hausgeflügel verhindert wer-
den. Deshalb sind ab jetzt auch Geflügelausstellungen und -märkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art,
auch mit anderen gehaltenen Vögeln, nicht erlaubt.
Alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln im Werra-Meissner-Kreis sind verpflichtet, ihre Haltung dem
Fachbereich Veterinärwesen des Werra-Meissner-Kreises anzuzeigen (soweit dies noch nicht erfolgt ist).
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Haltungen handelt.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in
Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden.
Wichtig ist dennoch, dass tot aufgefundene Wildvögel auf keinen Fall berührt werden dürfen, um den
Virus nicht zu verschleppen. Informieren Sie bitte den Fachdienst Veterinärwesen, wenn Sie einen toten
Wildvogel finden. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen toten Vogel in Ihren eigenen Beständen feststellen.
Eine E-Mail mit dem Standort des aufgefunden Vogels und gerne auch mit einem Foto ist dabei ausrei-
chend. Der Fachdienst Veterinärwesen des Werra-Meissner-Kreises ist telefonisch erreichbar unter 0175
6219925 oder per E-Mail an Veterinaer@werra-meissner-kreis.de.
Allgemeinde Informationen, der Verweis auf die Rechtsgrundlagen und ausführliche Merkblätter sind auf
der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Hei-
mat abrufbar:
https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest


