- Rathaus | Politik
- Politik
- Rathaus
- Leistungen
- Öffentliche Räume
- Onlineportal
- Terminvergabe-online
- Familie, Kind & Ehe
- Schule, Ausbildung & Studium
- Arbeit & Rente
- Bauen & Wohnen
- Engagement, Beteiligung & Wahlen
- Kultur & Freizeit
- Umwelt, Natur, Tiere & Abfall
- Pass- & Meldewesen, Ein- & Auswanderung
- Verkehr & Mobilität
- Gesundheit, Geburt & Tod
- Sicherheit, Recht & Ordnung
- Unternehmen, Wirtschaft & Gewerbe
- Leben | Wohnen | Bauen
- Freizeit | Tourismus
- Heimatfest
Wiederkehrender Straßenbeitrag für das Abrechnungsgebiet Rommerode für das Jahr 2019
Bekanntmachung Nr. 74/2019
Stadt Großalmerode
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl S. 310), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode am 13.12.2019 die folgende Satzung beschlossen:
SATZUNG
über den wiederkehrenden Straßenbeitrag des Abrechnungsgebiets
„Rommerode“ für das Jahr 2019
§ 1 Beitragssatz für das Abrechnungsgebiet „Rommerode“
Zur Deckung der Investitionsaufwendungen des Jahres 2019 für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet „Rommerode“ wird gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge der Beitragssatz auf
0,13 € pro m² Veranlagungsfläche
festgelegt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Großalmerode, den 13.12.2019
gez. T h o m s e n
Bürgermeister
Großalmerode, 13.12.2019
Der Magistrat
der Stadt Großalmerode
Thomsen
Bürgermeister