Wiederkehrender Straßenbeitrag für das Abrechnungsgebiet Rommerode für das Jahr 2019

Bekanntmachung Nr. 74/2019

Stadt Großalmerode

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl S. 310), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode am 13.12.2019 die folgende Satzung beschlossen:

 

SATZUNG
über den wiederkehrenden Straßenbeitrag des Abrechnungsgebiets

„Rommerode“ für das Jahr 2019

§ 1     Beitragssatz für das Abrechnungsgebiet „Rommerode“

Zur Deckung der Investitionsaufwendungen des Jahres 2019 für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet „Rommerode“ wird gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge der Beitragssatz auf

0,13 € pro m² Veranlagungsfläche

festgelegt.

 

§ 2     Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

 

Großalmerode, den 13.12.2019

gez. T h o m s e n

Bürgermeister

Großalmerode, 13.12.2019

 

Der Magistrat

der Stadt Großalmerode

Thomsen

Bürgermeister