Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten
Amtliche Bekanntmachung Nr.: 055/20 |
Mit der Durchführung von Vermessungsarbeiten ist der öffentlich bestellte Vermesser Herr Dipl.-Ing. Jonathan Reusse, Eichendorffstraße 10, 34298 Helsa beauftragt. Zur Ankündigung der Arbeiten erfolgt nachfolgende Bekanntmachung:
Bekanntmachung über die Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten, über das Betreten von Grundstücken und über eine Anhörung
Nach Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen
Eichhofstraße und Siedlerweg
in der Gemarkung Großalmerode wird der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jonathan Reusse im Auftrag des Magistrats der Stadt Großalmerode jeweils eine
Straßenschlussvermessung
durchführen. Im Rahmen der Straßenschlussvermessung werden die Grenzen der Grund-/ Flurstücke der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze, etc.) festgestellt und die Grenzpunkte mit örtlichen Grenzmarken abgemarkt. Dadurch werden die betreffenden Grenzpunkte auch örtlich (wieder) kenntlich gemacht und insbesondere die im Zuge der Baumaßnahmen abhanden gekommenen oder nunmehr unterirdisch sitzenden Grenzmarken in ihrer katastermäßigen Lage oberirdisch und gut sichtbar neu gesetzt.
Anlässlich der Straßenschlussvermessungen werden voraussichtlich folgende Grund-/Flurstücke zu Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten betreten werden müssen:
Gemarkung Großalmerode
Flur 12, Flurstücke | 46/1, 48/7, 48/8, 49/2, 50/2, 52/2, 52/3, 52/4, 53/11, 53/13, 53/16, 53/17, 53/18, 54/1, 54/2, 55/3, 55/4, 56/1, 60/13, 86/10 |
Flur 15, Flurstücke | 17/13, 17/14, 17/17, 17/18, 18/9, 18/12, 18/13, 19/24, 19/27, 19/30, 19/31, 19/32, 21/1, 22/4, 24/1, 25/4, 26/1, 27/8, 27/10, 27/11, 43/3, 45/1, 48/1, 50/1, 51/3, 52/2 54/7, 57/3, 59/5, 61/8, 61/11, 89/3, 89/4, 89/10, 89/11, 91/4, 91/5, 91/6, 91/7, 94/1, 100/2, 101/1, 103/3, 103/4, 103/10, 108/1, 128/2, 132/14, 134/7, 141/17 |
Flur 39, Flurstücke | 55/7, 55/10, 55/11, 55/12, 60/2, 62/1, 64/2, 65/1, 66/1, 70/1, 72/2, 93/5, 93/6, 93/7, 93/8, 93/11, 136/13, 136/14, 136/15, 144/7, 144/8, 152/36, 152/38 |
Die Rechtsgrundlage der Maßnahme, insbesondere das umfassende Betretungsrecht ergibt sich aus den § 10, 14 und 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) vom 6.09.2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23 Juni 2020 (GVBl. S. 430).
Mit den örtlichen Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten wird kurzfristig nach dieser Bekanntmachung begonnen.
Im Anschluss an die örtlichen Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich zu den Ergebnissen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Jonathan Reusse
Eichendorffstraße 10, 34298 Helsa
Tel.: 05602/4625, Fax: 05602/7241
E-Mail: info@reusse-vermessung.de
zu äußern.
Die Ergebnisse der Straßenschlussvermessung werden durch öffentliche Bekanntmachung oder den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern per Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheid bekanntgegeben.
Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jonathan Reusse, das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten und diesem unterirdische Anlagen und Leitungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telefon) im Bereich der Grundstücksgrenzen zur Vermeidung von Beschädigungen und Zerstörungen umgehend anzuzeigen.
Für Fragen zur Straßenschlussvermessung oder zur Anzeige/Mitteilung von unterirdischen Anlagen und Leitungen steht Herr Reusse den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer unter den o.g. Kontaktdaten zur Verfügung.
Helsa, den 03.11.2020 gez. Reusse
Dipl.-Ing. Jonathan Reusse, ÖbVI
Großalmerode, 03.11.2020
Der Magistrat
der Stadt Großalmerode
T h o m s e n
Bürgermeister