Satzung der Stadt Großalmerode zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Großalmerode
Ersatz-Bekanntmachung Nr. 24/2020
nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise (KBeKVO)
Stadt Großalmerode
Satzung der Stadt Großalmerode zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Großalmerode
(1. Änderungssatzung zur Satzung des Jugendparlaments
der Stadt Großalmerode)
Aufgrund der §§ 4c und 8c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode in ihrer Sitzung am 25.06.2020 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung des Jugendparlaments beschlossen:
Artikel I
§ 4 Wahl und Konstituierung des Jugendparlaments
Ziffer II, Satz 2, erhält folgende Fassung:
Die Legislaturperiode beträgt zwei Jahre und startet sechs Wochen nach den Sommerferien.
Artikel II
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 8 wird neu gefasst und erhält folgende Fassung:
Die Wahlzeit des am 05. September 2019 gewählten Jugendparlamentes verlängert sich bis zu 6 Wochen nach Ende der Sommerferien 2021.
Artikel III
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Großalmerode, den 06.07.2020
Stadt Großalmerode - Der Magistrat
gez.
Thomsen
Bürgermeister