Ortsgericht Großalmerode


Amtliche Bekanntmachung Nr.: 14/2020

Besetzung des Ortsgerichtes

Die Stadt Großalmerode bittet um Bewerbungen für das ehrenamtliche Amt als Ortsgerichtsschöffe/-schöffin bzw. Stellvertretende/r Ortsgerichtsvorsteher/in

 

Zusammensetzung des Ortsgerichts Großalmerode

Das Ortsgericht Großalmerode besteht aus dem Vorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Die ordentliche Amtszeit des Stellvertretenden Vorstehers gleichzeitig Ortsgerichtsschöffe endet im April 2020 und die eines Ortsgerichtsschöffen endet im Juni 2020. Diese beiden Ehrenämter sind neu zu besetzen.

                                        

 

Verfahren für die Berufung:

Für die Berufung und Entlassung der Ortsgerichtsmitglieder ist der Direktor des Amtsgerichts Eschwege zuständig. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Stadt, nach einer Wahl in der Stadtverordnetenversammlung, bei der mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder dem Wahlvorschlag zustimmen müssen.

Die Amtszeit dauert in der Regel 10 Jahre. Sie kann verkürzt werden, wenn das Mitglied das 65. Lebensjahr überschritten hat.

 

Auch die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien sind vorschlagsberechtigt und können für ihre Kandidaten Bewerbungen in vereinfachter Listenform einreichen.

 

Ob die vorgeschlagenen Personen anschließend mit entsprechenden Ehrenämtern betraut werden, entscheidet nicht die Stadt, sondern liegt in der Hand der Gerichtsbarkeit.

 

Aufgaben des Ortsgerichts

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften,
  • Aufnahme von Sterbefallsanzeigen,
  • Allgemein Unterstützung der Gerichte,
  • Sicherung von Nachlässen,
  • Wertschätzung von Grundstücken

Für die Aufgabenerfüllung erhalten die Ortsgerichte Gebühren, die auf die Mitglieder (bei Schätzungen) und die Vorsteherin oder den Vorsteher verteilt werden. Der Vorsteherin, dem Vorsteher verbleiben für den nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand Gebühreneinnahmen von ca. 1.000 € pro Jahr.

Die Sachkosten des Ortsgerichts hat die Stadt zu tragen.

 

Gesetzliches Anforderungsprofil

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, unbescholten sind, Lebenserfahrung haben, die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und den Wohnsitz im Ortgerichtsbezirk haben. Das Gesetz besagt auch, das eine Vertrautheit mit Grundstücksschätzungen gegeben sein soll.

 

Ausgeschlossen von der Übertragung von Ortsgerichtsfunktionen sind Rechtsanwälte, Notare und andere Personen die geschäftsmäßig Rechtsangelegenheiten besorgen.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen hinaus über folgende Eigenschaften verfügen:

 

  • Kaufmännische bzw. bürotechnische Grundfertigkeiten
  • Bürger- und dienstleistungsorientiertes Verhalten
  • Einfühlungsvermögen
  • Ehrenamtliches Engagement

 

Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einem tabellarischen Lebenslauf mit Angaben zu Ihren bisherigen und aktuellen geschäftlichen bzw. beruflichen Tätigkeiten bis 20. März 2020 an den Bürgermeister der Stadt Großalmerode, - Hauptamt -, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode oder per E-Mail an tatiana.duclos@grossalmerode.de.

 

 

Bei telefonischen Rückfragen erreichen Sie uns unter 05604/9335-30 (Frau Duclos).

                         

Großalmerode, den 14. Februar 2020

 

 

Der Magistrat

 

 

gez.

Thomsen

Bürgermeister