Amtliche Bekanntmachung Nr. 21.012


Bauleitplanung der Stadt Großalmerode zur Ausweisung eines Grüngut-Sammelplatzes im Ortsteil Rommerode

 

Bebauungsplan Nr. 9 „In der Struth“ für den Ortsteil Rommerode

Geltungsbereich des B-Plans: Gemarkung Rommerode, Flur 3, Flurstück 55/1 (teilw.)

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für das o.g. Gebiet der Bebauungsplan Nr. 9 „In der Struth“ für den Ortsteil Rommerode aufgestellt worden ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2020 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Der Planungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

 

Der Entwurf, die Begründung, der Umweltbericht mit integriertem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

2.02.2021  bis einschließlich  02.03.2021

während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten durch die Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminabsprache unter 05604/9335-29.

Erläuterungen können bei der Stadt während dieser Zeit gegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Umweltprüfung insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch und Tiere/Pflanzen, Methoden der Umweltprüfung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante), Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring), 7 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Lage des Plangebietes in einem Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz, zur artenschutzrechtlichen Beachtung von Reptilien, zum Grundwasserschutz, zur Ausweisung eines Gewässerrandstreifens, zu Altlasten, zur abfallwirtschaftlichen Einstufung von Ablagerung von Erdaushub und Baustoffen sowie zum vorsorgenden Bodenschutz.

Der Planentwurf sowie die Begründung, der Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren sind auch über die Internetseite der Stadt Großalmerode unter folgendem Link abrufbar:

https://www.grossalmerode.de

Allen Einwohnern und Interessensvertretungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Etwaige Anregungen und Bedenken können während der Auslegungszeit bei der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegeben Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 „In der Struth“ für den Ortsteil Rommerode unberücksichtigt bleiben.

 

Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten kann nach §§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen werden.

 

Großalmerode, 19.01.2021

Der Magistrat

der Stadt Großalmerode

 

gez.

T h o m s en

Bürgermeister