Brandschutz im Kaufunger Wald – die fünf Anrainerkommunen legen Zuständigkeiten fest


Die fünf Anrainerkommunen des Forstgutsbezirks Kaufunger Wald haben sich nach mehrjähriger Vorbereitung darauf verständigt, die jeweiligen Zuständigkeiten beim Brandschutz im Kaufunger Wald festzulegen und gegeneinander abzugrenzen. Die Bürgermeister von Großalmerode, Helsa, Kaufungen, Nieste und Witzenhausen haben nun mit dem Forstgutsbezirk einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als zuständige Aufsichtsbehörde hat die Verhandlungen federführend begleitet.

Der rund 50 Quadratkilometer große Forstgutsbezirk Kaufunger Wald ist gemeindefreies Gebiet, hat keine Einwohner und daher auch keine Ortsfeuerwehr. Die Aufgaben des Brandschutzes wurden seit jeher in Amtshilfe von den Freiwilligen Feuerwehren der umliegenden fünf Kommunen wahrgenommen. Die genauen Zuständigkeiten und Einsatzgebiete waren dabei bislang nicht genau umrissen. So kam es in der Vergangenheit mitunter beispielsweise dazu, dass mehrere Wehren gleichzeitig alarmiert wurden. In den vergangenen Jahren wurden deshalb Gespräche zwischen den Beteiligten geführt, um Zuständigkeits- und Kostenfragen verbindlich zu regeln. Die Ergebnisse der Gespräche sind in den nun unterzeichneten Vertrag gemündet. Das RP Kassel als regionale Aufsichtsbehörde nach dem Brandschutzrecht sowie die Kreisbrandinspektoren des Werra-Meißner-Kreises und des Landkreises Kassel haben an den Vorgesprächen und an der Erarbeitung des Vertragstextes federführend mitgewirkt.

Die Bürgermeister Finn Thomsen (Großalmerode), Andreas Schönemann (Helsa), Arnim Roß (Kaufungen), Klaus Missing (Nieste) und Daniel Herz (Witzenhausen) kamen im RP Kassel mit dem für den Gutsbezirk zuständigen Forstamtsleiter Matthias Dumm (Hess. Lichtenau) zur Vertragsunterzeichnung zusammen. Begrüßt wurden sie von Gabriele Dombois, Leiterin der Abteilung Sicherheit beim RP Kassel und Mario Mißler vom zuständigen Dezernat für Brand- und Katastrophenschutz. Vor der Unterzeichnung hatten bereits die jeweiligen Gemeindeparlamente ihre Zustimmung zu dem Vertragswerk erteilt.

Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag werden die Anrainerkommunen vom Forstgutsbezirk dazu ermächtigt, nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) im Kaufunger Wald tätig zu werden. Das Gebiet des Forstgutsbezirks wird hierzu in fünf Einsatzbereiche unter den Gemeinden aufgeteilt; diese umfassen eine Größe zwischen sechs und 16 Quadratkilometern. Die Gemeinden verpflichten sich in diesem Zuge, Maßnahmen des Abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in ihrem jeweils übertragenen Einsatzbereich durchzuführen.

Der Vertrag sieht daneben regelmäßige Fortbildungen und Waldbrandübungen vor, bei denen die Zusammenarbeit zwischen Forstgutsbezirk und den Feuerwehren optimiert werden soll. Ferner soll es jährliche gemeinsame Begehungen der jeweiligen Einsatzbereiche geben. Entstandener Aufwand wird den Gemeinden durch den Forstgutsbezirk erstattet.

„Vor dem Hintergrund der Klimakrise spielt der Brandschutz im Wald eine immer größere Rolle“, sagte Matthias Dumm als Vorsteher des Forstgutsbezirks anlässlich der Unterzeichnung. „Auch wenn wir uns in der Vergangenheit bereits gut aufeinander verlassen konnten, freue ich mich, dass mit diesem Vertrag die Zuständigkeiten nun klar geregelt sind.“

„Die Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein des Brandschutzes im Forstgutsbezirk Kaufunger Wald“ betonte Bürgermeister Arnim Roß (Kaufungen), der die mehrjährigen Verhandlungen bereits seit den Anfängen begleitet hat. „Die Anrainerkommunen und das Forstamt arbeiten bei diesem Thema eng zusammen. Die Aufteilung der Einsatzbereiche und insbesondere die Möglichkeiten für unsere Feuerwehren, sich zukünftig durch Übungen und Fortbildungen auf die Einsätze vorzubereiten, dienen der Sicherheit der Einsatzkräfte und der Effektivität der Brandbekämpfung. Wir wollen dazu beitragen, dass unser Kaufunger Wald bestmöglich vor Bränden geschützt wird.“

„Diese Vertragsunterzeichnung ist ein lang ersehnter Schritt. Damit wird der Brandschutz im Kaufunger Wald für die Zukunft auf ein tragfähiges Fundament gestellt“, ergänzte RP-Abteilungsleiterin Gabriele Dombois abschließend. „Die mehrjährige intensive Vorbereitung kommt damit nun zu einem erfolgreichen Abschluss. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dezernat Brand- und Katastrophenschutz für die hervorragende Unterstützung des Vorhabens.“

Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

 Hintergrund:

Die Zuständigkeit für den Abwehrenden Brandschutz und die Allgemeine Hilfe im Forstgutsbezirk „Kaufunger Wald“ war nicht verbindlich geregelt, da es sich hierbei um ein gemeindefreies Gebiet im Sinne des § 66 Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) handelt.

Der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe wurden bislang ohne zugeteilte Einsatzbereiche durch die Anrainerkommunen sichergestellt. Gemäß § 153 Absatz 1 c Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. November 1938 (GemFrGrdstV) weiterhin Bestandskraft. Die Verordnung definiert in § 3, dass in Gutsbezirken der Gutsbesitzer jene öffentlichen Aufgaben zu erfüllen hat, die im Gemeindegebiet der Gemeinde obliegen.

Da der Forstgutsbezirk Kaufunger Wald jedoch nicht in der Lage ist, die Aufgaben für den Abwehrenden Brandschutz und die Allgemeine Hilfe eigenständig sicherzustellen, bedient er sich zu dieser Aufgabenerledigung der fünf angrenzenden Kommunen (Anrainerkommunen). Durch den nun geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag wird das gemeinsame Ziel verfolgt, eine Zuständigkeitsregelung für den Abwehrenden Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sowie eine an § 22 Abs. 3 HBKG orientierte Kostenregelung zu statuieren.

Dem Dezernat Brand- und Katastrophenschutz beim Regierungspräsidium Kassel obliegen gegenüber den Landkreisen, Gemeinden und Städten die im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz festgelegten Aufgaben; hierzu gehören insbesondere Aufsichts- und Weisungsbefugnisse. Das Regierungspräsidium berät darüber hinaus in brandschutztechnischen Angelegenheiten und unterstützt im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Der Kontakt zu den Freiwilligen Feuerwehren und deren ehrenamtlichen Helfern steht hierbei immer wieder im Vordergrund. Als besondere Herausforderung sieht das Regierungspräsidium an, die örtlichen Feuerwehren gut für den demographischen Wandel zu rüsten.

Quelle: Regierungspräsidium Kassel, Präsidialbüro Pressereferent