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Jahresabschluss 2016 - Entlastung
Amtliche Bekanntmachung Nr.: 20/015 |
Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05. September 2019 über die Erteilung der Entlastung des Magistrats und Veröffentlichung der Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
a) Bekanntmachung des Entlastungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung sowie den Schlussbericht der Revision des Werra-Meißner-Kreises zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Jahresabschluss 2016 zu und erteilt dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung.
Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von 32.653.337,09 € (Vergleich Vorjahr: 33.283.205,33 €) und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Ordentliches Ergebnis: 594.201,04 €
Außerordentliches Ergebnis: 33.012,26 €
Jahresüberschuss: 627.213,30 €
Durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 627.213,30 € steigt das Eigenkapital zum 31.12.2016 von 4.651.939,55 € auf 5.279.152,85 €.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitglieder | Anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
31 | 22 | 22 | 0 | 0 |
Der Stadtverordnetenvorsteher gez. Anacker | Der Schriftführerin gez. Reuß |
b) Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres2016mit dem Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme
vom 23. März 2020 bis 27. März 2020 und
vom 30. März 2020 bis 31. März 2020
während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 11, Zimmer 9, öffentlich aus.
Großalmerode, 09. März 2020
Der Magistrat
der Stadt Großalmerode
Gez.
T h o m s e n
Bürgermeister