Jahresabschluss 2016 - Entlastung


Amtliche Bekanntmachung Nr.: 20/015

Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05. September 2019 über die Erteilung der Entlastung des Magistrats und Veröffentlichung der Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

a)        Bekanntmachung des Entlastungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung sowie den Schlussbericht der Revision des Werra-Meißner-Kreises zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Jahresabschluss 2016 zu und erteilt dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung.

 

Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von 32.653.337,09 € (Vergleich Vorjahr: 33.283.205,33 €) und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Ordentliches Ergebnis:                    594.201,04 €

Außerordentliches Ergebnis:            33.012,26 €

Jahresüberschuss:                           627.213,30 €

 

Durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 627.213,30 € steigt das Eigenkapital zum 31.12.2016 von 4.651.939,55 € auf 5.279.152,85 €.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitglieder

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

22

22

0

0

 

Der Stadtverordnetenvorsteher

gez. Anacker

Der Schriftführerin

gez. Reuß

 

b)        Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschluss

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres2016mit dem Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme

 

                        vom 23. März 2020            bis      27. März 2020          und

                        vom 30. März 2020            bis      31. März 2020

 

während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 11, Zimmer 9, öffentlich aus.

 

Großalmerode, 09. März 2020

 

Der Magistrat

der Stadt Großalmerode

 

 Gez.

T h o m s e n

Bürgermeister