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Politik
Niederlegung des Stadtverordnetenmandates und Feststellung des Nachrückers
Amtliche Bekanntmachung Nr.: 35/2022
DER WAHLLEITER DER STADT GROSSALMERODE
FÜR DIE WAHL DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
UND DER ORTSBEIRÄTE VOM 14. März 2021
Niederlegung des Stadtverordnetenmandates und Feststellung des Nachrückers
Frau Shamilla Schaal hat ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zum 20.05.2022 niedergelegt.
Den Sitz erhält gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. I S. 318) der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD
Herr Harald Hohmann
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I. Seite 198, 233), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl I. S. 367).
Gegen diese Feststellung kann jede Person, die am 14. März 2021 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung wahlberechtigt war, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode einzureichen.
Großalmerode, 20.05.2022
Gez. Gude
Wahlleiter