Mandatsniederlegung Ludolph  - Nachrücker Koch

Bekanntmachung Nr. 20/017

DER WAHLLEITER DER STADT GROSSALMERODE

FÜR DIE WAHL DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG

VOM 06. MÄRZ 2016

Niederlegung des Stadtverordnetenmandates

und Feststellung des Nachrückers

Herr Detlef Ludolph hat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zum 16.03.2020 niedergelegt. Den Sitz erhält gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618) der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der WG

Herr Stephan Koch,

Dreiangelweg 14, 37247 Großalmerode.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I. Seite 198, 233), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 28. Mai 2015 (GVBl I. S. 237).

Gegen diese Feststellung kann jede Person, die am 06. März 2016 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung wahlberechtigt war, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode einzureichen.

 

Großalmerode, 19.03.2020

Gez. Gude

Wahlleiter