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Grundsteuerreform
Wir weisen darauf hin, dass die Grundsteuer neu geregelt wird und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln sind. Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.
Für die Umsetzung der Reform sind die Finanzämter und Kommunen darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Wichtig: Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 Zeit.
Informationsbroschüren
Grundsteuerreform - Änderungen ab 2022
Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und Kontaktadressen finden Sie im Internet unter:
finanzamt.hessen.de/grundsteuer
oder nutzen Sie den Chatbot der Hessischen Finanzverwaltung:
steuerchatbot.de