Entlastungsbeschluss 2016 Wiederholungsbekanntmachung

Wiederholung der Bekanntmachung des Entlastungsbeschlusses 2016

Amtliche Bekanntmachung Nr.: 20/031

Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05. September 2019 über die Erteilung der Entlastung des Magistrats und Veröffentlichung der Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

a)        Wiederholung der Bekanntmachung des Entlastungsbeschlusses 2016

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung sowie den Schlussbericht der Revision des Werra-Meißner-Kreises zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Jahresabschluss 2016 zu und erteilt dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitglieder

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

22

22

0

0

 

Der Stadtverordnetenvorsteher

gez. Anacker

Der Schriftführerin

gez. Reuß

 

Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von 32.653.337,09 € (Vergleich Vorjahr: 33.283.205,33 €) und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Ordentliches Ergebnis:                    594.201,04 €

Außerordentliches Ergebnis:            33.012,26 €

Jahresüberschuss:                           627.213,30 €

Durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 627.213,30 € steigt das Eigenkapital zum 31.12.2016 von 4.651.939,55 € auf 5.279.152,85 €.

 

b)        Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschlusses 2016

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die ursprünglich für den Zeitraum vom 23. März bis 31. März 2020 vorgesehene Auslegung des Jahresabschlusses 2016 nicht wie am 18. März 2020 bekanntgemacht erfolgen.

 

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres2016mit dem Erläuterungsbericht liegt deshalb zur Einsichtnahme

 

                        vom 31. August 2020                   bis      04. September 2020          und

                        vom 07. September 2020            bis      08. September 2020

 

während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 11, in der Bürgerkontaktstelle, öffentlich aus (telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich).

Großalmerode, 24. August 2020

Der Magistrat

der Stadt Großalmerode

T h o m s e n

Bürgermeister