Bekanntmachung der Genehmigung des Haushaltsplans
Bekanntmachung der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Großalmerode für das Haushaltsjahr 2020, der dazu ergangenen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen und Bekanntmachung der Auslegung des Haushaltsplanes 2020
a) Bekanntmachung der Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Stadt Großalmerode für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode am 30. Januar 2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.607.700 | EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.428.300 | EUR |
| mit einem Saldo von | 179.400 | EUR |
|
|
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 5.000 | EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 | EUR |
| mit einem Saldo von | 5.000 | EUR |
| mit einem Überschuss von | 184.400 | EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 546.300 | EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
2.437.000 |
EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.622.300 | EUR |
| mit einem Saldo | - 2.185.300 | EUR |
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
2.336.300 |
EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 608.000 | EUR |
| mit einem Saldo | 1.728.300 | EUR |
|
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von |
89.300 |
EUR |
|
festgesetzt. |
|
|
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.185.300 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.800.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf | - Grundsteuer A - | 560 v.H. |
b) für die Grundstücke auf | - Grundsteuer B - | 560 v.H. |
2. Gewerbesteuer auf |
| 410 v.H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 8
Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO, wenn im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Ansatz je Sachkonto um mehr als 5.000 EUR überschritten wird. Der Magistrat wird ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung der Ausgaben bis zu dem in § 8 Satz 1 genannten Wert zu erteilen; er hat der Stadtverordnetenversammlung davon Kenntnis zu geben.
Großalmerode, den 03. Februar 2020 Der Magistrat
Gez. Thomsen
Thomsen Bürgermeister
b) Bekanntmachung der aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 und § 97a Nr. 5 i.V.m. § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
I. Gesamtkreditbetrag
Nach § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. S. 201), erteile ich der Stadt Großalmerode die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von
2.185.300,-- EUR
(in Worten: Zwei Million einhundertfünfundachtzigtausenddreihundert Euro).
II. Liquiditätskreditbetrag
Nach § 97a Nr. 5 i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO genehmige ich den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Großalmerode für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
1.800.000,-- EUR
(in Worten: Eine Millionen achthunderttausend)
Eschwege, den 29. April 2019
DER LANDRAT des Werra-Meißner-Kreises als behörde der Landesverwaltung -S i e g e l- - 3.2 - Kommunalaufsicht - Im Auftrag: gez. Möller
c) Bekanntmachung der Auslegung des Haushaltsplanes
Das Rathaus ist zurzeit noch geschlossen. Eine öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs.5 HGO kann demzufolge nicht erfolgen. Im Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 30.03.2020 ist geregelt, dass in diesen Fällen es ausreicht, dass die Bekanntmachung auf die Homepage der Stadt gestellt wird, um der Öffentlichkeit damit Gelegenheit zu geben, Einblick zu nehmen. Davon machen wir Gebrauch. Schauen Sie bitte ggf. unter www.grossalmerode.de im Bereich Rathaus/Politik im Bereich Politik. Hier wählen Sie dann bitte Satzungen aus. Er werden Ihnen alle aktuellen Satzungen der Stadt Großalmerode angezeigt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so stehen Ihnen Bürgermeister Thomsen (Tel-Nr.: 9335-16, E-Mail: finn.thomsen@grossalmerode.de) oder der zuständige Sachbearbeiter Herr Simon (Tel.-Nr.: 9335-12; E-Mail: thomas.simon@grossalmerode.de) gern zur Verfügung.
Großalmerode, 12/05/2020
Der Magistrat
Gez. Thomsen
Thomsen
Bürgermeister