Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Amtliche Bekanntmachung 68/2019

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl Seite 291), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl Seite 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode am 07.11.2019 die folgende

 

1. Änderungssatzung zur

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 08.12.2017

 

beschlossen:

Artikel I

Abrechnungsgebiete

§ 2 erhält folgende Fassung:

Sämtliche Verkehrsanlagen folgender Abrechnungsgebiete bilden jeweils eine einheitliche öffentliche Einrichtung:

Abrechnungsgebiet 1:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsbezirk Kernstadt im Sinne von § 11a Abs. 2a KAG gem. beigefügter Straßenauflistung und Begründung (Anlage 1)

Abrechnungsgebiet 2:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Epterode im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 2)

Abrechnungsgebiet 3:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Faulbach im Sinne von § 11a Abs. 2a KAG gem. beigefügter Straßenauflistung und Begründung (Anlage 3)

Abrechnungsgebiet 4:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Laudenbach im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 4)

Abrechnungsgebiet 5:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Rommerode im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 5)

Abrechnungsgebiet 6:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Trubenhausen im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 6)

Abrechnungsgebiet 7:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Uengsterode im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 7)

Abrechnungsgebiet 8:

Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Weißenbach im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 8)

 

 

Artikel II

Anteil der Gemeinde

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem

 

Abrechnungsgebiet 1 Kernstadt                  26,33 %

Abrechnungsgebiet 2 Epterode                   25,00 %

Abrechnungsgebiet 3 Faulbach                   25,00 %

Abrechnungsgebiet 4 Laudenbach              25,00 %

Abrechnungsgebiet 5 Rommerode              25,00 %

Abrechnungsgebiet 6 Trubenhausen          25,00 %

Abrechnungsgebiet 7 Uengsterode             25,00 %

Abrechnungsgebiet 8 Weißenbach              25,00 %

 

Artikel III

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die einmalige Erhebung von Straßenbeiträgen vom 17.03.2008 mit Wirkung zum 31.12.2019 außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Großalmerode den 22.11.2019

gez. Marbach
Erster Stadtrat


Anlage 1 – Begründung und Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Kernstadt

Begründung

Abrechnungsgebiete können nach § 11 a) Abs. 2 a) (= räumlich/funktionaler Zusammenhang) oder nach § 11 a Abs. 2 b) (= Ortsteil/Ortsbezirk) KAG gebildet werden.

Vorrausetzung für die Bildung eines Abrechnungsgebiets nach § 11 a Abs. 2 b) KAG ist die Abgrenzung der Ortsbezirke in der Hauptsatzung. Für die sechs Stadtteile der Stadt Großalmerode ist unter § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Großalmerode eine Abgrenzung der Ortsbezirke, mit Ausnahme der Kernstadt und der Siedlung Faulbach, vorgenommen worden.

In Folge dessen ist die Bildung des Abrechnungsgebiets Kernstadt nach § 11 Abs. 2 a) KAG erforderlich. Nach § 11 Abs. 2 a) KAG kann ein Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden, sofern ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen den Verkehrsanlagen besteht.

Die Verkehrsanlagen des Abrechnungsgebiets Kernstadt verfügen über einen räumlichen Zusammenhang. Die räumliche Abgrenzung orientiert sich an den Regelungen des § 34 BauGB. Die Verkehrsanlagen der Kernstadt stehen derart funktional und wechselseitig in Beziehung, sodass sie in ihrer Gesamtheit einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil für die im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke vermitteln.

 

Auflistung der Verkehrsanlagen

Adolf-Häger-Straße

Albert-Schweitzer-Straße

Alter Weg

Am Äckerchen

Am Köpfchen

Am Lerchsfeld

Am Mühlgraben

Am Schöpfchen

Am Schwarzenberg

Bahnhofstraße

Baßberg

Baumhof

Baumhofstraße

Berliner Straße

Bilsteinstraße

Bornhof

Bunte Mühle

Dreiangelweg

Eichhofstraße

Eisenbergstraße

Felsenkellerstraße

Friedensstraße

Friedhofstraße

Friedrich-Ebert-Straße

Fünffensterstraße

Gerichtsstraße

Großer Berg

Großer Kirchrain

Hans-Kudlich-Weg

Hausmannsweg

Heinrich-Koch-Straße

Hinter dem Bornhof

Hohle

Hohlerainstraße

Im Pfifferlingsgrund

In den Steinen

Jonasbach

Kasseler Straße

Kleiner Berg

Kleiner Kirchrain

Mittelste Heide

Mittelstraße

Mühlenstraße

Niedergutstraße

Obere Scheidquelle

Oststraße

Pflasterweg

Quellweg

Querstraße

Sandweg

Schulplatz

Siedlerweg

Steinweg

Sudetenstraße

Teichstraße

Thomasweg

Töpferhof

Töpferstraße

Über dem Pfarrrain

Unter dem Felsenkeller

Unter den Eichen

Unter den Stockwiesen

Untere Scheidquelle

Vor dem Scheuerchen

Weststraße

Wilhelm-Speck-Platz

Zäunenstraße

 

Anlage 2 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Epterode

Am Bühlchen

Am Holzrain

Am Kalkrain

Am See

Dieter-Liphardt-Straße

Dorfstraße

Epteroder Straße

Großalmeroder Straße

Hinter den Höfen

Kirchweg

Müllerweg

Repsch

Rommeroder Straße

Über dem Dorf

Zimmerplatzstraße


Anlage 3 – Begründung und Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Faulbach

Begründung

 

Abrechnungsgebiete können nach § 11 a) Abs. 2 a) (= räumlich/funktionaler Zusammenhang) oder nach § 11 a Abs. 2 b) (= Ortsteil/Ortsbezirk) KAG gebildet werden.

Vorrausetzung für die Bildung eines Abrechnungsgebiets nach § 11 a Abs. 2 b) KAG ist die Abgrenzung der Ortsbezirke in der Hauptsatzung. Für die sechs Stadtteile der Stadt Großalmerode ist unter § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Großalmerode eine Abgrenzung der Ortsbezirke, mit Ausnahme der Kernstadt und der Siedlung Faulbach, vorgenommen worden.

In Folge dessen ist die Bildung des Abrechnungsgebiets Faulbach nach § 11 Abs. 2 a) KAG erforderlich. Nach § 11 Abs. 2 a) KAG kann ein Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden, sofern ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen den Verkehrsanlagen besteht.

Die Verkehrsanlagen des Abrechnungsgebiets Faulbach verfügen über einen räumlichen Zusammenhang. Die räumliche Abgrenzung orientiert sich an den Regelungen des § 34 BauGB. Die Verkehrsanlagen der Faulbach stehen derart funktional und wechselseitig in Beziehung, sodass sie in ihrer Gesamtheit einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil für die im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke vermitteln.

 

Auflistung der Verkehrsanlagen

Barbarastraße

Faulbachstraße

Hirschbergweg

Hof Faulbach

 

Anlage 4 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Laudenbach

Altvaterstraße

Am Bahnhof

Am Harten Zeichen

Am Kirchhof

Am Roten Weg

Am Schlagrain

Am Sportplatz

An der Linde

Auf dem Kronsbach

Auf der Struth

Baßbergstraße

Brückenstraße

Dornbergstraße

Georg-Köhler-Straße

Hauptweg

Heinrich-Pforr-Straße

Hinter der Hecke

Hitzgasse

Königsberger Straße

Kurze Gasse

Mühlenweg

Oberer Meißnerblick

Raiffeisenweg

Sälzerstraße

Schulweg

Steinernes Gäßchen

Steingasse

Talweg

Torweg

Triftweg

Unterer Meißnerblick

Weiße Gelster

Zur Ludenbach


Anlage 5 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Rommerode

Am Rösberg

Am Sandberg

An den Eichen

An den Steinländern

An der Bahn

An der Mühle

Bürgerhausstraße

Exbergblick

Friedrichsbrücker Straße

Fuchshecke

Großalmeroder Straße

Hinter dem Sandberg

Hirschbergstraße

Huteweg

Im Wasengrund

In der Struth

Karlstraße

Lange Straße

Lärchensfeld

Sandkuppe

Schulstraße

Tonbusch

Über den Höfen

Walburger Straße

Wetterburg

Wiesenstraße

Zeche Marie

Zum Mergelborn

Zum Tal

Zum Ziegenberg


Anlage 6 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Trubenhausen

Alte Bahnhofstraße

Am Kirchrain

Am Rain

Am Schlag

An der Gelster

Auf dem Klengenberg

Fabrikweg

Hauptstraße

Hinter dem Dorn

Iglauer Weg

In Brückmanns Graben

In der Gasse

In der Hollenbach

In der Welsebach

Sauerwiesenweg

Sonnenweg

Über der Welsebach

Unterer Röderweg

Zum Breiten Tal

 

Anlage 7 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Uengsterode

Am Bruch

Am Rückberg

Am Siechen

An der Albesbach

An der Hofestatt

An der Ortsliede

Auf der Mühlwiese

Bachstraße

Im Spittel

Lindenstraße

Meißnerstraße

Mühlstraße

Raiffeisenstraße

Siedlungsstraße

Töpfermarkt

Unter der Line

Untere Mühlwiese

Unterm Rain

Witzenhäuser Straße

 

Anlage 8 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Weißenbach

Am Wormshölzchen

Gelsterburgstraße

Im Rosental

Kirchgasse

Schiefersteinweg

St.-Florian-Weg

Trift

Weißenbachstraße

Wilhelmstraße