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Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Amtliche Bekanntmachung 68/2019
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl Seite 291), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl Seite 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode am 07.11.2019 die folgende
1. Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 08.12.2017
beschlossen:
Artikel I
Abrechnungsgebiete
§ 2 erhält folgende Fassung:
Sämtliche Verkehrsanlagen folgender Abrechnungsgebiete bilden jeweils eine einheitliche öffentliche Einrichtung:
Abrechnungsgebiet 1:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsbezirk Kernstadt im Sinne von § 11a Abs. 2a KAG gem. beigefügter Straßenauflistung und Begründung (Anlage 1)
Abrechnungsgebiet 2:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Epterode im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 2)
Abrechnungsgebiet 3:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Faulbach im Sinne von § 11a Abs. 2a KAG gem. beigefügter Straßenauflistung und Begründung (Anlage 3)
Abrechnungsgebiet 4:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Laudenbach im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 4)
Abrechnungsgebiet 5:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Rommerode im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 5)
Abrechnungsgebiet 6:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Trubenhausen im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 6)
Abrechnungsgebiet 7:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Uengsterode im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 7)
Abrechnungsgebiet 8:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Weißenbach im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG gem. beigefügter Straßenauflistung (Anlage 8)
Artikel II
Anteil der Gemeinde
§ 4 erhält folgende Fassung:
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem
Abrechnungsgebiet 1 Kernstadt 26,33 %
Abrechnungsgebiet 2 Epterode 25,00 %
Abrechnungsgebiet 3 Faulbach 25,00 %
Abrechnungsgebiet 4 Laudenbach 25,00 %
Abrechnungsgebiet 5 Rommerode 25,00 %
Abrechnungsgebiet 6 Trubenhausen 25,00 %
Abrechnungsgebiet 7 Uengsterode 25,00 %
Abrechnungsgebiet 8 Weißenbach 25,00 %
Artikel III
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die einmalige Erhebung von Straßenbeiträgen vom 17.03.2008 mit Wirkung zum 31.12.2019 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Großalmerode den 22.11.2019
gez. Marbach
Erster Stadtrat
Anlage 1 – Begründung und Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Kernstadt
Begründung
Abrechnungsgebiete können nach § 11 a) Abs. 2 a) (= räumlich/funktionaler Zusammenhang) oder nach § 11 a Abs. 2 b) (= Ortsteil/Ortsbezirk) KAG gebildet werden.
Vorrausetzung für die Bildung eines Abrechnungsgebiets nach § 11 a Abs. 2 b) KAG ist die Abgrenzung der Ortsbezirke in der Hauptsatzung. Für die sechs Stadtteile der Stadt Großalmerode ist unter § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Großalmerode eine Abgrenzung der Ortsbezirke, mit Ausnahme der Kernstadt und der Siedlung Faulbach, vorgenommen worden.
In Folge dessen ist die Bildung des Abrechnungsgebiets Kernstadt nach § 11 Abs. 2 a) KAG erforderlich. Nach § 11 Abs. 2 a) KAG kann ein Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden, sofern ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen den Verkehrsanlagen besteht.
Die Verkehrsanlagen des Abrechnungsgebiets Kernstadt verfügen über einen räumlichen Zusammenhang. Die räumliche Abgrenzung orientiert sich an den Regelungen des § 34 BauGB. Die Verkehrsanlagen der Kernstadt stehen derart funktional und wechselseitig in Beziehung, sodass sie in ihrer Gesamtheit einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil für die im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke vermitteln.
Auflistung der Verkehrsanlagen
Adolf-Häger-Straße
Albert-Schweitzer-Straße
Alter Weg
Am Äckerchen
Am Köpfchen
Am Lerchsfeld
Am Mühlgraben
Am Schöpfchen
Am Schwarzenberg
Bahnhofstraße
Baßberg
Baumhof
Baumhofstraße
Berliner Straße
Bilsteinstraße
Bornhof
Bunte Mühle
Dreiangelweg
Eichhofstraße
Eisenbergstraße
Felsenkellerstraße
Friedensstraße
Friedhofstraße
Friedrich-Ebert-Straße
Fünffensterstraße
Gerichtsstraße
Großer Berg
Großer Kirchrain
Hans-Kudlich-Weg
Hausmannsweg
Heinrich-Koch-Straße
Hinter dem Bornhof
Hohle
Hohlerainstraße
Im Pfifferlingsgrund
In den Steinen
Jonasbach
Kasseler Straße
Kleiner Berg
Kleiner Kirchrain
Mittelste Heide
Mittelstraße
Mühlenstraße
Niedergutstraße
Obere Scheidquelle
Oststraße
Pflasterweg
Quellweg
Querstraße
Sandweg
Schulplatz
Siedlerweg
Steinweg
Sudetenstraße
Teichstraße
Thomasweg
Töpferhof
Töpferstraße
Über dem Pfarrrain
Unter dem Felsenkeller
Unter den Eichen
Unter den Stockwiesen
Untere Scheidquelle
Vor dem Scheuerchen
Weststraße
Wilhelm-Speck-Platz
Zäunenstraße
Anlage 2 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Epterode
Am Bühlchen
Am Holzrain
Am Kalkrain
Am See
Dieter-Liphardt-Straße
Dorfstraße
Epteroder Straße
Großalmeroder Straße
Hinter den Höfen
Kirchweg
Müllerweg
Repsch
Rommeroder Straße
Über dem Dorf
Zimmerplatzstraße
Anlage 3 – Begründung und Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Faulbach
Begründung
Abrechnungsgebiete können nach § 11 a) Abs. 2 a) (= räumlich/funktionaler Zusammenhang) oder nach § 11 a Abs. 2 b) (= Ortsteil/Ortsbezirk) KAG gebildet werden.
Vorrausetzung für die Bildung eines Abrechnungsgebiets nach § 11 a Abs. 2 b) KAG ist die Abgrenzung der Ortsbezirke in der Hauptsatzung. Für die sechs Stadtteile der Stadt Großalmerode ist unter § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Großalmerode eine Abgrenzung der Ortsbezirke, mit Ausnahme der Kernstadt und der Siedlung Faulbach, vorgenommen worden.
In Folge dessen ist die Bildung des Abrechnungsgebiets Faulbach nach § 11 Abs. 2 a) KAG erforderlich. Nach § 11 Abs. 2 a) KAG kann ein Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden, sofern ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen den Verkehrsanlagen besteht.
Die Verkehrsanlagen des Abrechnungsgebiets Faulbach verfügen über einen räumlichen Zusammenhang. Die räumliche Abgrenzung orientiert sich an den Regelungen des § 34 BauGB. Die Verkehrsanlagen der Faulbach stehen derart funktional und wechselseitig in Beziehung, sodass sie in ihrer Gesamtheit einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil für die im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke vermitteln.
Auflistung der Verkehrsanlagen
Barbarastraße
Faulbachstraße
Hirschbergweg
Hof Faulbach
Anlage 4 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Laudenbach
Altvaterstraße
Am Bahnhof
Am Harten Zeichen
Am Kirchhof
Am Roten Weg
Am Schlagrain
Am Sportplatz
An der Linde
Auf dem Kronsbach
Auf der Struth
Baßbergstraße
Brückenstraße
Dornbergstraße
Georg-Köhler-Straße
Hauptweg
Heinrich-Pforr-Straße
Hinter der Hecke
Hitzgasse
Königsberger Straße
Kurze Gasse
Mühlenweg
Oberer Meißnerblick
Raiffeisenweg
Sälzerstraße
Schulweg
Steinernes Gäßchen
Steingasse
Talweg
Torweg
Triftweg
Unterer Meißnerblick
Weiße Gelster
Zur Ludenbach
Anlage 5 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Rommerode
Am Rösberg
Am Sandberg
An den Eichen
An den Steinländern
An der Bahn
An der Mühle
Bürgerhausstraße
Exbergblick
Friedrichsbrücker Straße
Fuchshecke
Großalmeroder Straße
Hinter dem Sandberg
Hirschbergstraße
Huteweg
Im Wasengrund
In der Struth
Karlstraße
Lange Straße
Lärchensfeld
Sandkuppe
Schulstraße
Tonbusch
Über den Höfen
Walburger Straße
Wetterburg
Wiesenstraße
Zeche Marie
Zum Mergelborn
Zum Tal
Zum Ziegenberg
Anlage 6 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Trubenhausen
Alte Bahnhofstraße
Am Kirchrain
Am Rain
Am Schlag
An der Gelster
Auf dem Klengenberg
Fabrikweg
Hauptstraße
Hinter dem Dorn
Iglauer Weg
In Brückmanns Graben
In der Gasse
In der Hollenbach
In der Welsebach
Sauerwiesenweg
Sonnenweg
Über der Welsebach
Unterer Röderweg
Zum Breiten Tal
Anlage 7 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Uengsterode
Am Bruch
Am Rückberg
Am Siechen
An der Albesbach
An der Hofestatt
An der Ortsliede
Auf der Mühlwiese
Bachstraße
Im Spittel
Lindenstraße
Meißnerstraße
Mühlstraße
Raiffeisenstraße
Siedlungsstraße
Töpfermarkt
Unter der Line
Untere Mühlwiese
Unterm Rain
Witzenhäuser Straße
Anlage 8 – Auflistung der Verkehrslagen für das Abrechnungsgebiet Weißenbach
Am Wormshölzchen
Gelsterburgstraße
Im Rosental
Kirchgasse
Schiefersteinweg
St.-Florian-Weg
Trift
Weißenbachstraße
Wilhelmstraße