Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14.03.2021
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14.03.2021
Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung vom 13.11.2020 aufgrund gesetzlicher Änderungen
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
hier: Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode oder dem jeweiligen Ortsbeirat oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Lande im Bundesrat vertreten waren, müssen außerdem von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (neu § 68a Nr. 1 KWG i.V. mit § 11 Abs. 4 KWG). Dies sind für die Stadtverordnetenversammlung 31 Unterschriften, für die jeweiligen Ortsbeiräte 5 Unterschriften.
Die Berichtigung ist auf Artikel 1 des am 11.12.2020 aus Anlass der Coronapandemie beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften zurückzuführen. Die Rechtsänderung des Gesetzes tritt am Tag nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Großalmerode, 21.12.2020
Der Magistrat
der Stadt Großalmerode
gez. Gude
Wahlleiter