Auslegung Jahresabschluss 2015
Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22. August 2019 über die Erteilung der Entlastung des Magistrats und Veröffentlichung der Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
a) Bekanntmachung des Entlastungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung sowie den Schlussbericht der Revision des Werra-Meißner-Kreises zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Jahresabschluss 2015 zu und erteilt dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung.
Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme von 33.283.205,33 € (Vergleich Vorjahr: 33.345.509,46 €) und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Ordentliches Ergebnis: - 225.779,49 €
Außerordentliches Ergebnis: - 25.158,25 €
Jahresfehlbetrag: - 250.937,74 €
Durch den ausgewiesenen Jahresfehlbedarf von 250.937,74 € reduziert sich das Eigenkapital zum 31.12.2015 von 5.490.604,45 € auf 4.651.939,55 €.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitglieder | Anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
31 | 25 | 25 | 0 | 0 |
Der Stadtverordnetenvorsteher gez. Anacker | Der Schriftführerin gez. Reuß |
b) Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres2015mit dem Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme
vom 07. Oktober 2019 bis 11. Oktober 2019 und
vom 14. Oktober 2019 bis 15. Oktober 2019
während der Dienststunden im Rathaus, Marktplatz 11, Zimmer 9, öffentlich aus.
Großalmerode, 27. September 2019
Der Magistrat
der Stadt Großalmerode
GEZ.
T h o m s e n
Bürgermeister