Amtliche Bekanntmachung der Satzung über den wiederkehrenden Straßenbeitrag 2020 des Abrechnungsgebiets "Rommerode" für das Jahr 2020
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode am 18.12.2020 die folgende Satzung beschlossen:
SATZUNG
über den wiederkehrenden Straßenbeitrag des Abrechnungsgebiets
„Rommerode“ für das Jahr 2020
§ 1 Beitragssatz für das Abrechnungsgebiet „Rommerode“
Zur Deckung der Investitionsaufwendungen des Jahres 2020 für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet „Rommerode“ wird gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge der Beitragssatz auf
0,03 € pro m² Veranlagungsfläche
festgelegt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Großalmerode, den 18.12.2020
gez. T h o m s e n
Bürgermeister