Amtliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung des Familienbeirates der Stadt Großalmerode
Satzung der Stadt Großalmerode zur Änderung der Satzung des Familienbeirates der Stadt Großalmerode
(1. Änderungssatzung zur Satzung des Familienbeirates der Stadt Großalmerode)
Aufgrund der §§ 4c und 8c der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großalmerode in ihrer Sitzung am 18.12.2020 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung des Familienbeirates der Stadt Großalmerode beschlossen:
Artikel I
§ 2 Zusammensetzung und Bildung
Satz 1, erhält folgende Fassung:
Der Familienbeirat setzt sich aus je einem Vertreter aus den Großalmeroder Kindertagesstätten sowie je einem Vertreter der Grundschulen in die Großalmeroder Schüler aufgrund der gebildeten Schulbezirke gehen und der ortsansässigen Gesamt- und Förderschulen, in denen eine durch Wahlen legitimierte Elternvertretung vorhanden ist, zusammen
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Großalmerode, den 18.12.2020
Der Magistrat
der Stadt Großalmerode
gez.
Thomsen
Bürgermeister