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Wegfall der Lohnsteuerkarten

Wie Sie bereits schon aus der Presse erfahren haben, fallen die Lohnsteuerkarten in der bislang bekannten Form zum 01.01.2011 weg.

 

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus.

 

 

Auch die Zuständigkeit für Änderungen der Steuermerkmale (z.B. bei Geburt eines Kindes, Steuerklassenwechsel bei Ehegatten oä.) geht ab dem 01.01.2011 auf die örtlich zuständigen Finanzämter über. Änderungen der Lohnsteuermerkmale nimmt dann nur noch das zuständige Finanzamt vor. Sollten Sie in 2011 eine neue Arbeit antreten und Ihnen keine Lohnsteuerkarte aus 2010 vorliegen, kann das Finanzamt eine Bescheinigung über Ihre Steuermerkmale ausstellen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sei hier: Antrag

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Großalmerode, 2. OG, Zimmer 15, Tel. 05604-9335-24 oder unter www.oberfinanzdirektion.de, unter der Rubrik „elektronische Lohnsteuerkarte“, sowie dem Finanzamt Eschwege-Witzenhausen, Tel. 05651-926-5, www.finanzamt-eschwege-witzenhausen.de.