Sie befinden sich: Rathaus & Politik / Amtliche Bekanntmachung

Home   Sitemap   Kontakt   Impressum   Drucken  

Amtliche Bekanntmachung Nr.:03 /12


Wahlbekanntmachung
Am 29. Januar 2012 finden gleichzeitig die
Direktwahlen des Bürgermeisters der Stadt Großalmerode und
 des Landrats im Landkreis Werra-Meißner
statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Stadt ist in folgende 8 allgemeine Wahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1:    001 Großalmerode
Wahlraum:         Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, Rathaussaal
Wahlbezirk 2:    002 Großalmerode
Wahlraum:         Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, Rathaussaal
Wahlbezirk 3:    111 Epterode
Wahlraum:         Repsch 10, 37247 Großalmerode, Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 4:    222 Laudenbach
Wahlraum:         Weiße Gelster 38, 37247 Großalmerode, Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 5:    333 Rommerode
Wahlraum:         Bürgerhausstraße 2, 37247 Großalmerode, Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 6:    444 Trubenhausen
Wahlraum:         In der Welsebach 13, 37247 Großalmerode, Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 7:    555 Uengsterode
Wahlraum:         Raiffeisenstraße 9, 37247 Großalmerode, Dorfgemeinschaftshaus
Wahlbezirk 8:    666 Weißenbach
Wahlraum:         St.-Florian-Weg 6, 37247 Großalmerode, Dorfgemeinschaftshaus                                                                 
Briefwahlbezirk 1:   01 Kernstadt (Wahlbriefe der Wahlbezirke 001 bis 002)
Wahlraum:                Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, Sitzungssaal
Briefwahlbezirk 2:   02 Stadtteile (Wahlbriefe der Wahlbezirke 111 bis 666)
Wahlraum: Marktplatz 11, 37247 Großalmerode, Dienstzimmer des Bürgermeisters

Die Wahlräume in den Wahlbezirken:

·         111 Dorfgemeinschaftshaus in Epterode, Repsch 10, 37247 Großalmerode,
·         222 Dorfgemeinschaftshaus in Laudenbach, Weiße Gelster 38, 37247 Großalmerode
·         333 Dorfgemeinschaftshaus in Rommerode, Bürgerhausstraße 2, 37247 Großalmerode,
·         444 Dorfgemeinschaftshaus in Trubenhausen, In der Welsebach 13, 37247 Großalmerode sowie
·         555 Dorfgemeinschaftshaus in Uengsterode, Raiffeisenstraße 9, 37247 Großalmerode
·         001 und 002 Rathaussaal in Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode
sind für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung barrierefrei erreichbar.
Wahlberechtigte aus anderen Wahlbezirken, die in diesen Wahlräumen wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein. Der Wahlschein kann beantragt werden beim Magistrat der Stadt Großalmerode, Wahlamt, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum
08. Januar 2012 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum
angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
In der Zeit vom 09. Januar 2012 – 13. Januar 2012 liegt zusätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten beim

Magistrat der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode

2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 15
ein Verzeichnis der barrierefreien Wahlräume bereit; es muss evtl. ein Wahlschein beantragt werden.
Bei der Direktwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die wahlberechtigte Person hat sich auf Verlangen auszuweisen und hat deshalb einen amtlichen Personalausweis – nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis – oder Reisepass mitzubringen. Zur Erleichterung des Wahlgeschäfts soll auch die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b)     durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Magistrat die amtlichen Stimmzettel der Wahlkreise, einen amtlichen Wahlumschlag für die Briefwahl, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und ein amtliches Merkblatt beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Magistrat übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Magistrats abgegeben werden. Holt die wahlberechtigte Person selbst den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beim Magistrat ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17:00 Uhr in 37247 Großalmerode, Marktplatz 11 im Sitzungssaal des Rathauses und im Dienstzimmer des Bürgermeisters zusammen.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse durch die Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Jede Person hat eine Stimme, das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Nach § 41 i.V. mit § 17a Abs. 1 und 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind während der Wahlzeit in und an den Gebäuden, in denen sich die Wahlräume befinden, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Meter von den Gebäudeeingängen jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten und die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlenscheidung vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.
Verstöße gegen diese Verbote können nach § 41 i.V. mit § 17 a Abs. 3 des Hessischen  Kommunalwahlgesetzes als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Auf den Stimmzetteln sind die Namen der an der Wahl teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerber untereinander, bei nur zwei Bewerberinnen und Bewerbern nebeneinander von links nach rechts jeweils in der Reihenfolge aufgeführt, dass zuerst die in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder des Landkreises vertretenen Parteien und Wählergruppen nach der Zahl ihrer Stimmen bei der letzten Wahl der Vertretungskörperschaft angegeben sind. Dann folgen die übrigen Wahlvorschläge, über deren Reihenfolge das Los entschieden hat.

Finden gleichzeitig zwei Direktwahlen statt, wird für jede Wahl mit einem besonderen Stimmzettel gewählt, für die Wahl des Bürgermeisters mit einem Stimmzettel aus weißem Papier und die Wahl des Landrates aus rosa Papier.

Aus dem Aufdruck der Stimmzettel geht jeweils hervor, für welche Wahl sie bestimmt sind. Jede wahlberechtigte Person erhält beim Betreten des Wahlraums die amtlich hergestellten Stimmzettel. Die wahlberechtigte Person begibt sich mit den Stimmzetteln in die Wahlzelle. Dort kennzeichnet sie auf den Stimmzetteln durch Einzeichnen eines Kreuzes in den Kreis oder auf andere Weise eindeutig, welchem Bewerber sie die Stimmen geben will und faltet den Stimmzettel so zusammen, dass bei der Stimmabgabe andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.

Stimmzettel, die nicht in dieser Weise gekennzeichnet werden, sind ungültig.

Großalmerode, 23/01/2012

Der Magistrat

der Stadt Großalmerode
gez. Raabe
Wahlleiter