Bekanntmachung der Stadt Großalmerode
Nr. 42/2010
DER WAHLLEITER FÜR DIE WAHL DES ORTSBEIRATES
DES STADTTEILES EPTERODE VOM 27. APRIL 2006
Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Epterode
und Feststellung des Nachrückers
Herr Josef Knof, Am Holzrain 39, 37247 Großalmerode, hat aus persönlichen Gründen sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates mit Datum vom 15. August 2010 niedergelegt.
Den Sitz erhält gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl.I S. 119) der nächste noch nicht berufene Bewerber des
Wahlvorschlages der CDU
Herr Manfred Söder,
Am Holzrain 21, 37247 Großalmerode
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I. Seite 233), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. April 2010 (GVBl. I S. 140).
Gegen diese Feststellung kann jede Person, die am 27. April 2006 für die Wahl des Ortsbeirates Epterode wahlberechtigt war, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Großalmerode, Marktplatz 11, 37247 Großalmerode einzureichen.
Großalmerode, 27.08.2010
gez.
Raabe
Oberamtsrat